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ZUSCHUSS GESETZLICHER KRANKENKASSEN

Wer kann einen Zuschuss zur Brille bekommen?

Grundsätzlich bekommen Kinder unter 18 Jahren, die gesetzlich krankenversichert sind, einen Zuschuss zur Brille.

Der neue Leistungsanspruch aus dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) sieht jetzt auch Zuschüsse für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen vor:

Kurzsichtigkeit/Weitsichtigkeit von mehr als +/- 6 Dioptrien Hornhautverkrümmung/Astigmatismus von mehr als +/- 4 Dioptrien schwere Sehbeeinträchtigungen oder Blindheit nach WHO der Stufe 1 Wichtig zu wissen: Die Krankenkassen zahlen nicht den kompletten Betrag der Brille. Es wird lediglich ein Festbetrag zu den Brillengläsern oder Kontaktlinsen gewährt. Brillenfassungen, Veredelungen der Gläser, sowie Gläser für eine Zweit- oder Reservebrille bleiben davon unbetroffen.

Wie erhalte ich den Krankenkassen-Zuschuss für meine Brille?

Für den erstmaligen Leistungsanspruch gewähren Krankenkassen den Zuschuss nur bei Vorlage einer augenärztlichen Verordnung des laufenden Quartals. Bei Vorlage des Rezepts ziehen wir den Betrag direkt von der Rechnung ab.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Betrag den die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen, ist abhängig von den Stärken festzulegen. Allerdings können wir keine verbindliche Aussage zur Höhe der Zuschüsse geben, da diese von mehreren Faktoren abhängig ist. Wir beraten Sie gerne in einer unserer Filialen.

Fazit

Die Änderungen der Krankenkassenzuschüsse ist für manche Brillen- und Kontaktlinsenträger eine willkommene Unterstützung. Sie bietet vielleicht auch dem ein oder anderen einen Anreiz, sich eine neue Brille zu kaufen. Es bleibt aber trotzdem nur eine kleine finanzielle Unterstützung und keine komplette Kostenübernahme der neuen Brille.

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